Von uns bekommen Sie mehr als die Vermittlung von Betreuungskräften, wir sehen uns als kompetente Anlaufstelle auf dem weitläufigen Gebiet der Pflege!
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Umfangreiches Service im Bereich der fallspezifischen Beratung und laufenden Betreuung durch eine Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP) lt. §14 GuKG.
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Transparente Informationen, Verträge und Unterlagen
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Erhebung der Anamnese (bei Bedarf auch Kontaktaufnahme mit Krankenhaus, Rehaklinik, usw.) und Bedarfserhebung durch eine DGKP
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Verordnung von Heilbehelfe und Hilfsmitteln lt. §15a GuKG.
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Hilfestellung, Unterstützung und Übernahme von Anträgen für Förderungen und Anmeldung bei der Gemeinde
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Hilfestellung und Unterstützung bei Pflegegeld (Anträge, Erhöhung, Einspruch)
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Service im Bereich der Vermittlung einer Personenbetreuer*in
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Bei der Rekrutierung der Personenbetreuer*innen wird ein großer Wert auf die Deutschkenntnisse sowie auf die Qualifikation und Kompetenzen gelegt
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Vermittlung zwischen der betreuenden Person (inkl. Angehöriger) und der Personenbetreuer*in bei der Vereinbarung und Definition von Wünschen und Zielen (bei unterstützenden Leistungen der täglichen Lebensführung und der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten)
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Pflegerische Delegation lt. §3 GuKG.
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Ersatzstellung bei unvorhersehbarem Ausfall einer Personenbetreuer*in
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Gewährleistung von umfassender Erreichbarkeit für Kund*innen und für Personenbetreuer*in
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Bereitstellung von einem Notfallplan und einer Dokumentationsmappe für die Personenbetreuer*in
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Konfliktmanagement – Vermittlung im Falle von Klärungsbedarf oder Konflikten
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Fachliche Qualitätssicherung durch DGKP im Rahmen von regelmäßigen Hausbesuchen
(mind. einmal alle drei Monate)
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Preisbeispiel - Pflegestufe 4
2700,- 90,- x 30 Tage (dies bezahlen Sie direkt an die Personenbetreuer*innen, die SVS bezahlen die
Betreuer*innen selbst!)
240,- Fahrtkostenpauschale (je Turnus - üblicherweise 4 Wochen)
399,- monatliche Gebühr an 2care4you (Leistungen siehe oben) + einmaliges Startpaket 759,-
3339,-
- 800,- Förderung Bund (zu den Richtlinien)
- 865,2 Pflegegeld Stufe 4 (Stand 1.1.2025)
1673,8 entspricht einem Eigenanteil von etwa 55,8 Euro pro Tag (30 Tage)